Hausgrund
Institut für Verwaltungswesen GmbH

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Aktuelles

 

Ein Wohnungseigentümer muss einschreiten, wenn eine zu seinem Haushalt gehörende Person Mieter eines anderen Wohnungseigentümers fortgesetzt massiv beleidigt und beschimpft. Unterbindet er dies nicht, haftet er für den Schaden, der dem anderen Wohnungseigentümer daraus entsteht.

Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall hatte der Lebensgefährte einer Wohnungseigentümerin deren Nachbarin fortgesetzt belästigt, beleidigt und bedroht. Schließlich kündigte die Nachbarin die Wohnung und zog aus.

Dem Eigentümer dieser Wohnung entstand durch einen anschließenden Leerstand von sieben Monaten ein Verlust von rund 3.300 Euro. (Aktenzeichen 5 W 2/07)

Vorträge

Vortrag KFW auf dem Beiratsforum  am 21.11.2009
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Vortrag Ista (Novellierung der Heizkostenverordnung) auf dem Beiratsforum am 20.03.2010
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Vortrag Ista (Rauchwarnmelder) auf dem Beiratsforum am 20.03.2010
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Vortrag Rechtsanwalt Brandt auf dem Beiratsforum am 20.03.2010
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